Der Verlauf:
Bei der Bestattung eines geliebten Menschen sollen keine Abstriche gemachen werden müssen und Sie sollten den Abschied so gestalten können, wie Ihr Hinterbliebener oder Sie es sich wünschen.
Die Kosten für die Beerdigung eines Verstorbenen fallen nicht nur für den Bestatter an, sondern bestehen zu einem Großteil aus amtlichen Gebühren und Bescheinigungen.
Gerne beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten einer Vorsorge, um die Bestattungskosten abzusichern, damit Sie sich in der schweren Zeit ganz auf Ihre Trauer und das Abschiednehmen konzentrieren können.
Bestatter-Leistungen sind:
Letzte Hygieneleistungen, Sterbekleidung bei der Einbettung, Überführung, Sarg, Urne, Ausstattung, Trauerdrucksachen, Trauerfeier und Dekoration, Träger, Aufbahrungen, Bearbeitungen / Besorgungen für Trauerfeier oder Trauerkaffee, Abrechnungen mit Sterbekassen und Versicherungen.
Fremdkosten, die von der Licher-Bestattung unabhängig berechnet werden sind:
Amtliche Bestattungsgebühren Friedhof:
Können bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, die tatsächliche Höhe wird von den Kommunen und Gemeinden festgesetzt.
Kostenstellen sind: Nutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen, Grabkauf bzw. Grabnutzungsrechte, Grabaushubkosten, Genehmigungen und Beurkundungen, Sterbeurkunden.
Fremdkosten, die zunächst von der Licher-Bestattung vorgelegt werden sind:
Ärztliche Todesbescheinigung, Todesanzeigen, Organist, Kirchengebühren, Trauerdrucksachen, Trauerredner, Blumenschmuck, Trauerhalle, Trauerhallen-Dekoration, Grabdekoration, Trauerkaffee.
Der Bestattung nachfolgende Kosten:
Grabanpflanzung, laufende Grabpflege und Grabzeichen / Denkmal / Grabstein.